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Newsletter 2014 / KW 12

Todespille Kartellrecht

„Ich habe keine Angst vor dem Wettbewerb, keine Sorge vor einer Rezession, aber so richtig mulmig wird es mir bei Rechtsfragen im Vertrieb. Wenn hier das Kartellamt zuschlägt, dann ist das der Todesstoß für mein Unternehmen. Denn die Höchststrafe von 10 Prozent auf meinen Umsatz wirft uns um“, so sinngemäß ein erfahrener und sehr erfolgreicher Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus der Elektrokleingeräteszene. Diese Gefahrenquelle sehen auch viele andere Vertriebsmanager und Unternehmenslenker. So verwundert es nicht, dass Seminare zum Thema „Kartellrecht im Vertrieb“ überfüllt, ja gar auf Monate voraus ausgebucht sind. Industrieverbände und Handelsorganisationen einschließlich der Verbundgruppen unserer Branche halten sich bei diesem Thema bedeckt. Sie selbst haben Sorge, ins Visier des Kartellamtes zu gelangen. Einig sind sich nur alle in der Aussage: Das Kartellrecht entstand, als der Vermarktungskanal Internet noch gar nicht relevant war.

 

Der „Kartellrebell“ Rechtsanwalt Florian J. Hoffmann vom European Trust Institute, Düsseldorf, nahm aktuell in einer Pressemitteilung den Kompromiss zwischen der Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH und dem Bonner Kartellamt von Dezember letzten Jahres zum Anlass, über die Folgen nachzudenken, die die Rechtsauslegung des Kartellamtes bewirken.

 

Hier sein Statement:
In den meisten Haushalten ist der Computer heute zur unentbehrlichen Hilfe im Alltag geworden. Trotzdem gibt es immer noch genügend Aufgaben, bei denen auch der leistungsstärkste PC passen muss: Wäschewaschen und Geschirrspülen zum Beispiel. Dafür sind nach wie vor die entsprechenden Haushaltsgroßgeräte zuständig.

 

Auch beim Kauf einer Wasch- oder Spülmaschine bzw. eines Kühlschranks oder Küchenherds über einen Internet-Shop ist der Computer nur eine begrenzte Hilfe. Zumindest dann, wenn der Kunde sich die Betriebsweise sowie den Funktionsumfang der Geräte ganz realistisch demonstrieren lassen möchte und darüber hinaus kompetente Antworten auf individuelle Fragen erwartet. Das alles kann nur der Fachhändler vor Ort, der seine Produkte zur Demonstration bereithält. Natürlich hat er gegenüber dem Online-Händler höhere Kosten für Präsentationsfläche, Vorführgeräte, Beratungsaufwand und Mitarbeiterschulungen. Viele Verbraucher schätzen am stationären Fachhandel auch die persönlichen Ansprechpartner für alle Service-Leistungen rund um Installation, Wartung oder Reparaturen. Damit diese zusätzlichen Kosten nicht vollständig auf den Preis für den Käufer umgelegt werden müssen, gewähren manche Hersteller den stationären Händlern höhere Rabatte als den Online-Anbietern. Ausgerechnet diese verbraucherfreundliche Praxis, die den service-orientierten Fachhandel stärken soll, wird jetzt jedoch vom Bundeskartellamt torpediert.

 

Der Hintergrund: Ein bekannter deutscher Hersteller von Haushaltsgeräten hatte mit seinem Rabattsystem ausdrücklich die höherwertigen Handelsleistungen des stationären Vertriebs honoriert. Bei so genannten Hybridhändlern, die die Produkte sowohl übers Internet als auch im Laden verkaufen, wurden die Rabatte je nach Anteil der beiden Vertriebswege gestaffelt. Darin sahen die Wettbewerbshüter eine Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit dieser Händler und bewirkten unter Androhung eines kartellrechtlichen Verfahrens die Angleichung der Rabatte. Die Folge: Jetzt bekommen auch die stationären Fachhändler die Geräte nur noch zu Konditionen, die den höheren Aufwand für Präsentation und Beratung oftmals gar nicht mehr erlauben.

 

Die Begründung des Kartellamts für diesen Eingriff in den Markt liest sich auch aus Verbraucher-Perspektive mehr als abenteuerlich: Durch die bisherige Rabattstaffelung des Herstellers werde „der Wettbewerb im Online-Handel sowie der davon ausgehende Preisdruck auf stationäre Fachhändler reduziert“. Die behördliche Anordnung dieses Preisdrucks könnte fatale Folgen für die Angebotsvielfalt haben. „Das ist Sterbehilfe für den Fachhandel“, urteilt der Branchen-Informationsdienst „markt intern“, der dem Bundeskartellamt vorwirft, mit seiner Auslegung des Wettbewerbsrechts Geschäftsaufgaben zu provozieren und mittelständische Existenzen und damit natürlich auch Arbeitsplätze zu vernichten.

 

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt das European Trust Institute, das die Marktregulierung in Richtung Niedrigpreis als Teil einer bedenklichen Tendenz zum „Discountry“ Deutschland sieht. „Wenn stets nur die Discount-Varianten des Marktangebots als preisliche Orientierung gelten dürfen, zerstört das jeden Wettbewerb und nimmt dem Verbraucher echte Auswahlmöglichkeiten“, so Rechtsanwalt Florian J. Hoffmann, Leiter des European Trust Institute.

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Clickfavoriten

Neu im Ranking: die Samsung Waschmaschine Blue Crystal WW9000, die Ende Januar 2014 in Europa ihr Debut hatte. Die WM Neuheit Kult X Mix & Go Mini-Smoothie-Maker setzte ihren Marsch in Richtung Spitze fort und erklomm nach Position 10 Ende Februar nun Rang 5 unter den Clickfavoriten.

 

Mit der Miele CM6100 ist der letzte Vertreter aus dem Bereich  Kaffeevollautomaten ausgeschieden. Ebenfalls nicht mehr unter den Top-Ten, der AEG Multidampfgarer BS9354151M mit der Sous Vide Funktion. Schade, denn gerade das Thema gesunde Ernährung – und darunter fällt definitiv auch das Sous Vide Kochen – gilt als eines der aktuellen Wachstumstreiber.

 

Die Auswertung nach Marken ergab folgende Top-Fünf-Reihenfolge: Miele, AEG, Braun, KitchenAid und Bosch. (Reihenfolge Ende Februar: Miele, Bosch, AEG, Siemens, Beko).

 

Die aktuelle Auflistung beruht auf der Basis von 31.593 Konsumenten-Suchanfragen (1.755 pro Tag) an infoboard.de.

 

Die Clickfavoriten im Zeitraum vom 1. bis 18. März 2014

Platz 01Babyliss Lockenstab C1000E The Curl Secret
Platz 02 Siemens Dunstabzugshaube LD97AA670
Platz 03Oranier Retro Kühlschränke

 

Platz 04KitchenAid Artisan Küchenmaschine in Pistazie
Platz 05WMF Kult X Mix & Go Mini-Smoothie-Maker
Platz 06 Russell Hobbs Küchenmaschine Creations
Platz 07Samsung Waschmaschine Blue Crystal WW9000
Platz 08Bosch MUM 5 Home Professional
Platz 09Haier 3D French-Door Kühl-Gefrierkombi
Platz 10Bosch Küchenmaschine MUM 54420 Red Diamond

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Marktforschung

61 Prozent aller Privathaushalte haben einen Geschirrspüler

Wie das Statistische Amt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, haben die Haushalte in diesem Bundesland bei der so genannten Standardausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern (Telefon, Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine) nahezu Vollausstattung (94 Prozent) erreicht. Nach Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 sind in den Haushalten zunehmend auch nicht zum "Standard" zählende Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Geschirrspülmaschine, Mikrowellengerät und Wäschetrockner, vorhanden.

 

In 61 Prozent aller Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Geschirrspülmaschine. Im Jahr 1998, also vor 15 Jahren, nutzten lediglich 23 Prozent der Privathaushalte diesen Küchenhelfer, d.h. auch nicht zum Standard zählende Haushaltsgeräte werden immer beliebter.

 

Auch bei der Ausstattung mit weiteren modernen Haushaltsgeräten sind deutliche Entwicklungen zu verzeichnen. So gab es 1998 in 40 Prozent aller Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern wenigstens ein Mikrowellengerät, 2013 bereits in 75 Prozent der Haushalte. Ebenfalls beliebter wurden Wäschetrockner. Hier stieg der Anteil der Haushalte mit wenigstens einem Wäschetrockner von 12 Prozent (1998) auf 23 Prozent (2013).
Weniger häufig als noch vor 15 Jahren verfügen die Haushalte über Gefrierschrank oder Gefriertruhe. Hier ging der Ausstattungsgrad von 78 Prozent (1998) auf 49 Prozent (2013) zurück.

 

Bei der so genannten Standardausstattung mit Telefon, Kühlschrank, Fernseher und Waschmaschine haben die Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern nahezu Vollausstattung erreicht: 94 Prozent verfügten über alle benannten Gebrauchsgüter.

 

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Erhebung bei freiwillig teilnehmenden Privathaushalten, die in Deutschland alle fünf Jahre durchgeführt wird. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich im Jahr 2013 rund 1700 Haushalte beteiligt. Die Ergebnisse wurden an der Bevölkerung in Privathaushalten hochgerechnet.

   

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Buch-Tipp

Ein Unternehmen wächst mit seinen Menschen – wenn die Menschen wollen, können und dürfen

Der Buchtitel „Wachstum beginnt oben“ erinnert in wenig an die unfeine Arbeiterversion „Der Fisch fängt vom Kopf her an zu stinken“. Und unfreiwillig besteht tatsächlich ein Zusammenhang: Unternehmensführer, die die Schuld für ihr unprofitables Unternehmen nicht bei sich, sondern bei ihren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und in den Umständen suchen, mögen sich bitte angesprochen fühlen. Doch all anderen, die ebenfalls am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind, mögen sich bitte nicht ausgeschlossen fühlen.

 

Warum beginnt Wachstum oben? Der Autor Prof. Dr. Guido Quelle, seit 20 Jahren Unternehmer und als Berater, Autor, Redner und Experte für profitables Wachstum sehr gefragt, gibt gleich im Vorwort drei Antworten: „Erstens beginnt sinnvolles, profitables Wachstum stets bei der Unternehmensführung, also oben in der Hierarchie. Zweitens beginnt Wachstum im Kopf aller Beteiligten. Drittens beginnt Wachstum stets in den obersten Zeilen der Gewinn- und Verlustrechnung, nämlich beim Umsatz.“

 

In 76 prägnanten Beiträgen zeigt er die unternehmerischen Wachstumsmotoren auf, fasst sich bewusst kurz und holt so den Managementbuch-Leser von heute ab, der schnell verfügbare Informationen und Erkenntnisse braucht. In grau unterlegten Kästen gibt es am Ende der einzelnen Beiträge sofort umsetzbare „Wachstumstipps“. Dabei ist man nicht gezwungen, das Buch von vorn bis hinten durchzuarbeiten, sondern kann es als Nachschlagewerk benutzen – je nach dem, welches Thema einen gerade anspricht:

  1. Selber wachsen: Selbstführung als Wachstumsvoraussetzung
  2. Organisieren und Zusammenarbeiten: Der Wille zum gemeinsamen Wachstum
  3. Wachstum schaffen, halten, wiederherstellen: Den Wachstumsphasen gemäß agieren
  4. Methodik kennen und beherrschen: Das Wachstumshandwerk will gelernt sein
  5. Wachstumsorientierte Führung: Kommunizieren und Vorangehen als Recht und als Pflicht

Für CEOs in Unternehmen stellt Quelle eindeutig klar, wo die Aufgabenbereiche liegen und wo deren Grenzen sind. Das Buch ist auch für kleine Einzelunternehmer hoch interessant. Wer denkt schon darüber nach, wie er für sich „Erfolg“ definiert – und vor allem, woran er erkennt, dass der gewünschte Erfolg eingetreten ist? Und wer macht außer Plan A noch einen Plan B, falls Plan A nicht funktioniert und darüber hinaus noch einen Plan C für den Fall, das Plan A überraschend gut funktioniert? Allein das Prioritätensetzen macht vielen schon zu schaffen – wo es doch nur eine einzige oberste Priorität gibt, die man selbst definieren muss. Und auch Kleinunternehmer sind keine Inseln im Pazifik, sondern agieren mit anderen, beruflich und privat – klare Ansagen nach innen und außen sind in kleinen Betrieben also genauso wichtig wie in Konzernstrukturen. Im Grund geht es darum, sich klar zu machen, wo man steht – nämlich oben – und sich seiner Verantwortung und Pflicht gegenüber denjenigen klar zu werden, die einen unterstützen. Wer immer dieses Buch in die Hand nimmt, kann sofort messbare und spürbare Ergebnisse erzielen – wenn er denn wirklich will.

 

„Wachstum beginnt oben – Treibstoff für unternehmerische Wachstumsmotoren“

Guido Quelle

Springer Gabler Verlag,  Januar 2014, 174 Seiten, EUR 39,99
ISBN 978-3-658-03657-7 Hardcover
ISBN 978-3-658-03658-4 eBook

    

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Zitat

„Wer mit offenen Augen durch die CeBIT-Hallen geht, der kann die Digitale Revolution, die gerade erst richtig beginnt, geradezu mit Händen greifen. Man braucht nicht viel Phantasie, um an vielen Ecken zu erahnen, wie weitreichend sich unsere Welt verändern wird und wie brutal gelernte Verhaltensweisen und etablierte Geschäftsmodelle unter Druck geraten werden.“

 

Dr. Jörg Ehmer, bis Ende Juni 2013 Sprecher des Vorstandes der ElectronicPartner Handel SE, www.ehmers-blog.de

Seinen kompletten Blogbeitrag gibt es » hier.