Markt & Branche
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Wiedergeburt: Das Hertie Revival
Die Osnabrücker Online-Experten Nils und Jan Klöker haben über ihre Firma HDK AG aus der Insolvenzmasse des 2008 pleite gegangenen Kaufhauses die Rechte an der Marke Hertie zu einem unbekannten Kaufpreis erworben. Nun soll Hertie als große Online-Plattform für die ganze Familie wiederbelebt werden und den E-Commerce-Platzhirschen Amazon und Otto.de in naher Zukunft Paroli bieten. Die Klökers setzen vor allem auf die noch immer bundesweit stark verbreitete Bekanntheit Herties von rund 80 Prozent Ab Anfang 2013, jedoch spätestens Mitte kommenden Jahres, will man am Start sein.
Die Brüder Nils und Jan Klöker betreiben Online-Shops wie tepgo.de, serviette.de oder telefon.de und beschäftigen rund 40 Mitarbeiter. Mit Hertie.de starten sie nun ihr größtes Projekt.
Wie das Fachmagazin "Textilwirtschaft" berichtet, sollen potenzielle Kunden gratis am Telefon beraten und als Zielpublikum „die ganze Familie“ mit einem Vollsortiment angesprochen werden. In wieweit Elektrogeräte dazugehören, war aktuell nicht zu erfahren.
Samsung eröffnet Flagship-Store in Frankfurt
Eine Pressemitteilung der Frankfurter Zeilgalerie brachte es an den Tag: Samsung wird einen Flagship-Store in Frankfurts am Main eröffnen. Auf über 700 qm Fläche wird sich der Elektronikgigant in der Zeilgalerie, Frankfurts nobelster Shoppingadresse, präsentieren. Ein Eröffnungstermin steht noch nicht fest.
Der neue Kompetenz-Tempel soll „zur Stärkung der Marke Samsung“ beitragen, so die Presseverlautbarung. Mit dem Auftritt in der Zeilgalerie tritt Samsung nicht nur mit seinen Produkten, wie zum Beispiel mit seinem Galaxy-Smartphone und Tablet, seinen Notebooks, oder in Zukunft eventuell auch mit Fernsehern, sondern auch mit der Inszenierung seiner Marke direkt in Konkurrenz zu Apple. Die Kultmarke aus Kalifornien betreibt bereits eigene Geschäfte in München, Hamburg, Dresden, Sulzbach und Oberhausen. Ein weiterer Apple-Store ist in Berlin am Kurfürstendamm geplant.
Nun darf man gespannt sein, ob Apple auch zum Samsung Flagship-Store eine Plagiatsklage gegen die Koreaner anstrengen wird.
Weiter Machtpoker um Media-Saturn
Im Konflikt zwischen Media-Saturn Gründer und Mindergesellschafter Erich Kellerhals und Mehrheitsgesellschafter Metro um die Etablierung eines Beirates mit weitreichenden Befugnissen sprachen das Schiedsgericht wie auch das OLG München in der letzten Woche ihre Urteile. Eindeutig ist: Ein Beirat mit Befugnissen operativer Natur im Alltagsgeschäft ist mit einfacher Stimmenmehrheit rechtens, bei Beschlüssen auf Holding-Ebene gilt auch weiterhin die Regel, dass 80 Prozent der Gesellschafter zustimmen müssen. Damit bleibt das Vetorecht von Kellerhals zumindest bei strategischen Schlüsselthemen unverändert bestehen. Das OLG München entschied letzten Donnerstag außerdem, dass es eine Revision seines Urteils beim Bundesgerichtshof nicht für zulässig hält.
Im Zentrum der Urteile von OLG und Schiedsgericht stand die von der Metro geforderte Einrichtung eines Beirats, der mit einfacher Mehrheit über die wichtigsten operativen und strategischen Maßnahmen bei Media-Saturn entscheiden soll. Dieser Forderung wurde nun stattgegeben: das Oberlandesgericht bestätigte am 9. August 2012, dass die Einrichtung des Beirats rechtmäßig ist und dass das von der METRO GROUP angerufene Schiedsgericht für die Ausgestaltung der Kompetenzen und der Mehrheitsverhältnisse des Beirats zuständig ist. Das Schiedsgericht befand in seinem Schiedsspruch, dass wesentliche operative und strategische Entscheidungen der MSH künftig der Zustimmung des Beirats mit der einfachen Mehrheit seiner Stimmen bedürfen. Dazu zählen:
- Genehmigung des Jahresbudgets, insbesondere Umsatz-, Investitions-, Personal- und Finanzplanungen
- Erwerb und Veräußerungen von Unternehmen und / oder Beteiligungen
- Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
- Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie Abschluss von Mietverträgen
- Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung für die MSH-Geschäftsführung
"Diese Gerichtsentscheidungen bringen die notwendige Klarheit in Bezug auf die Steuerung der MSH und machen den Weg frei für effiziente und schnelle Entscheidungsprozesse", unterstrich Olaf Koch, Vorstandsvorsitzender der METRO AG. Und Koch weiter: „Zu den wichtigsten Zielsetzungen der MSH zählen vor allem die Neuausrichtung des stationären Geschäfts sowie das kompromisslose Ausrollen des Online-Angebots.“
Friede, Freude, Eierkuchen?
Ist nun wirklich Klarheit eingekehrt, wie Koch feststellt? Ein Blick auf die Gegenseite lässt Zweifel aufkommen. Ludger Röckrath, Anwalt von Kellerhals in diesem Verfahren, würdigte die Gerichtsentscheidungen mit den Worten: "Metro ist keinen Millimeter weitergekommen. Kellerhals habe weiter seine Minderheitsrechte.“
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". betonte Kellerhals: "Selbst wenn diese Urteile bestehen blieben, entscheidet der Beirat gar nichts und kann auch nichts anordnen.“ Seiner Meinung nach ist allein die Gesellschafterversammlung entscheidend. Und der 72jährige weiter: Es gebe neben der Satzung "ergänzende Verträge zwischen mir und der Metro, die meine Position stärken.“
Das klingt nicht nach Frieden. Angesichts nicht befriedigender Ergebnisse wäre es aus MSH-Sicht sicher wünschenswert, wenn die Gesellschafter mehr an der Fortentwicklung der MSH arbeiteten als im Unternehmen sich dauerhaft zu zanken und sich gegenseitig zu blockieren. Letzteres kommt nur den Wettbewerbern und insbesondere den Verbundgruppen zugute.
Miele meldet einen neuen Höchstumsatz
3,04 Milliarden Euro erzielte der weltweit führende Hersteller von Premium-Hausgeräten im Geschäftsjahr 2011/12, das am 30. Juni 2012 endete. Dies entspricht einem Zuwachs von 91 Millionen Euro oder 3,1 Prozent. Die Investitionen stiegen von 113 auf 186 Millionen Euro. Weltweit arbeiten jetzt rund 16.700 Menschen für Miele.